Energieberatung für Wohn-und Nichtwohngebäude


 

Ein Beratungsbericht zur Gebäude-Energieberatung dient als Wegweiser, der Ihnen die Richtung zu einem energetisch optimierten Gebäude aufzeigt.


Mit dem 2017 entwickelten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude erhalten Sie ein detailliertes Schritt-für-Schritt-Konzept zur energetischen Sanierung Ihres Hauses.

Setzen Sie innerhalb von 15 Jahren eine der im iSFP empfohlenen Maßnahmen im Rahmen von BEG-Einzelmaßnahmen um, erhöht sich der mögliche Förderzuschuss für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von 15 % auf 20 %.

 

Die Erstellung eines iSFP wird staatlich gefördert:

  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern übernimmt der Staat bis zu 50 % der Honorarkosten, maximal 650 €.
  • Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten beträgt die Förderung bis zu 850 €.

 

Die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN 18599 bewertet die Qualität der Gebäudehülle sowie der technischen Anlagen für Heizung, Kühlung, Lüftung und Trinkwarmwasserbereitung. Prozessenergie ist nicht Bestandteil der Analyse.

Falls ein bundesgefördertes Effizienzhaus angestrebt wird, kann auch eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei nach der Größe der Nettogrundfläche.

 


Ein Vorteil der geförderten Energieberatung liegt in ihrer Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Eigeninteressen des Beraters. Sie werden herstellerunabhängig beraten zu:

  • Maßnahmen für mehr Energieeffizienz des Gebäudes
  • Fördermöglichkeiten und deren Anforderungen
  • gesetzliche Anforderungen beim Bauen und Sanieren
  • wirtschaftliche, weil geringinvestive Maßnahmen
  • Bauschadensvermeidung  durch geeignete Baustoffauswahl bzw. richtige Reihenfolge der Maßnahmen

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